

- Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wir beraten Sie bei Vermögensübertragungen (Schenkungen)
und in Erbfällen.
Wir fertigen Ihre Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuererklärungen.
Hinweis:
Beim Todesfall eines Steuerpflichtigen muss das Kreditinstitut
dem Erbschaftsteuer-Finanzamt
den Stand der geführten Konten
vor dem Todestag melden !

















