

- Stiftungsrecht
Seit der Reform des Stiftungssteuerrechts im Jahr 2000 erlebt die Rechtsform der Stiftung einen Gründungsboom. Die Vereinheitlichung der Regelungen im BGB brachten deutliche Erleichterungen bei der Gründung von Stiftungen. Im Juli 2007 ist ein neues Gesetz zum Stiftungsrecht in Kraft getreten. Die darin enthaltenen Änderungen eröffnen zusätzliche Chancen für den Stiftungsgründer. Für den steuerlichen Berater ergeben sich dadurch weitere Gestaltungsmöglichkeiten z. B. in der Erb- und Vermögensnachfolge. Für all die gegründeten Stiftungen bestehen verschärfte Nachweis- und Dokumentationspflichten der Mittelverwendung und der Rechnungslegung. Die Rechnungslegung von Stiftungen ist aber weder auf der Bundes- noch auf der Landesebene abschließend gesetzlich geregelt.
Die Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts betrifft auch die Vereine. Die Vereinsbesteuerung ist komplex und stellt hohe Anforderungen an Sie und Ihre Mitarbeiter.
Die Buchführung der Vereine und Stiftungen weist im Vergleich zu anderen Körperschaften zahlreiche Besonderheiten auf. Der Grund dafür ist die Vielzahl der Gesetze, die für die Rechnungslegung und die Besteuerung maßgeblich sind (BGB, Gemeinnützigkeitsrecht, Ertragssteuerrecht, Umsatzsteuerrecht usw.).

















